Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Helmut Löblein behält sich das Recht vor, Änderungen in diesen AGB, egal, ob im Internet oder Prospekten etc. jederzeit ohne Ankündigung durchzuführen und Teile der Seiten oder das gesamte Angebot zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Änderungen werden jeweils mit Ihrer nächsten Nutzung wirksam, einer separaten Benachrichtigung bedarf es nicht.
 
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1. Für alle Geschäftsvorgänge aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss (Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag) zwischen dem Mieter (natürliche und juristische Personen, sowie Dritte, in deren Namen ein Vertrag geschlossen wird) - nachfolgend Mieter genannt - und Jahrmarkt-anno-Dazumal, Helmut Löblein - nachfolgend Vermieter genannt - gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.
1.2. Weichen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters von den nachstehenden Bedingungen ab, werden diese nicht anerkannt. Derart abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Jeglichen Bestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.


§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot/Vertrag angegebenen Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichnete Artikel bzw. die Aktion - nachfolgend Mietsache genannt.
2.2. Aus dem Vertrag gehen die Zeiten für Anlieferung, Auf- u. Abbau, Veranstaltungsdatum, -ort, -zeitraum, Dienstleistungen, Kaution sowie alle anfallenden Kosten der Mietsachen hervor.
2.3. Jede Mietsache ist ein Geschäft für sich.


§ 3 Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift von Mieter und Vermieter auf dem Vertrag zu Stande. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung vom Vermieter ausgestellt. Ein vom Mieter unterschriebenes Exemplar des Mietvertrags wird dem Vermieter zurückgesandt. Dies gilt auch für Verträge, die per E-Mail oder Brief zu Stande kommen.
3.2. Vom Vermieter ausgestellte Verträge ohne besondere Vereinbarung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt unterschrieben zurückgesandt bzw. eingegangen sein (dabei geht der Vermieter vom Ausstellungsdatum des Vertrages aus).
3.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei verspäteter Rücksendung des Vertrages die Mietsache anderweitig zu vermieten. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Rücksendung eines Mietvertrages gegenüber dem Vermieter besteht nicht.
3.4. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Alle gültigen Nebenabreden von Verträgen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. 3.5. Verträge dürfen in ihrer Schriftform nur vom Vermieter geändert werden.


§ 4  Preise
4.1. Die Preise in Prospekten, Anzeigen, Internetseiten o. ähnliches des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2. Die Preise für  Mietobjekte, Leistungen, Buchungen oder der dort näher bezeichneten Artikel bzw. Aktionen des Vermieters werden für jeden Vertrag individuell festgelegt. Da sich der Preis durch verschiedene Faktoren wie Anfahrtskosten, Betreuung, Einweisung, Veranstaltungsdauer, Übernachtungen, Kaution  u. ä. ergibt, ist jeder Mietvertrag individuell und muss entsprechend kalkuliert werden.


§ 5  Zahlungsbedingungen/ Rücktritt
5.1. Die Zahlung ist grundsätzlich in Euro ohne jeglichen Abzug Netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer fällig.
5.2. Der Zahlungsbetrag ist der Rechnungsendbetrag (Gesamtbetrag), Bruttopreis (Netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) auf dem Mietvertrag der gemieteten Sache.
5.3. Ohne besondere Vereinbarung hat die Zahlung in bar zu erfolgen.
5.4. Für vom Vermieter gelieferte und unter Betreuung stehende Mietsachen wird die Zahlung des Rechnungsendbetrages (Gesamtbetrag) sofort am ersten Tag bzw. am Tag der Veranstaltung fällig oder bei dem im Vertrag angegebenen Fälligkeitsdatum.
5.5. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Vermieter über den Betrag verfügen kann.
5.6. Kosten, die durch nicht vertraglich festgehaltene Hol- und Bringfahrten oder Dienstleistungen entstehen, werden wie folgt berechnet: Je Kilometer An- u. Abfahrt nach benötigtem Fahrzeug 0,30 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kilometer und pro Fahrzeug.
5.7. Das Wetter-Risiko trägt ausschließlich der Mieter, sowie das der Veranstaltungsdurchführung, bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall der Mietsache ist der im Vertrag fest gehaltene Endbetrag (Gesamtbetrag) in voller Höhe zu entrichten.
5.8. Tritt der Kunde nach Ablauf der Widerruffrist vom Vertrag zurück, ist der volle Rechnungsendbetrag (Gesamtbetrag) ohne Abzug auf den Mietvertrag fällig.


§ 6 Einsatzzeit/ Mietzeit
6.1. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet.
6.2. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt bei Anlieferung für Selbstbetreiber und endet mit dem vereinbarten Rückgabetermin.
6.3. Die Einsatzzeit beträgt bei Betreuung durch den Vermieter ohne besondere Vereinbarung 8 Stunden pro Tag.
6.4. Die Einsatzzeit für Einweisung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.


§ 7 Allgemeingültige Bedingungen für alle Mieter
7.1. Terminabsprachen bezüglich der Lieferung und Leistung werden vertraglich festgehalten.
7.2. Bei Anlieferung, Lieferung und Betreuung, sowie Auf- u. Abbau durch den Vermieter sind die Zeiten im Vertrag festzuhalten.
7.3. Liefertermine können angemessen verlängert werden, wenn der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Lieferung gehindert ist. Nicht zu vertreten sind insbesondere unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Hochwasser, Sturm, Schnee etc.), nicht vorhersehbare bzw. unvermeidbare Streiks und ähnliches.
7.4. Im Falle einer vertraglich festgehaltenen Terminabsprache ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, gänzlich unmöglich wird. Schadensersatzansprüche stehen dem Mieter in diesen Fällen nicht zu, ebenfalls stehen ihm keinerlei Ansprüche auf entgangenen Gewinn zu.
7.5. Der Mieter verpflichtet sich, alle scharfkantigen bzw. spitzen Gegenstände (Steine, Nägel, Scherben etc.), die die Mietsache beschädigen könnten, vom Untergrund des Aufstellplatzes zu entfernen.
7.6. Der Mieter verpflichtet sich, alle in Frage kommenden Verkehrssicherungspflichten zu beachten und einzuhalten. Der Mieter hat auf eigene Kosten für die ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Sondergenehmigungen für Zufahrten u. ä., sowie für Anmeldungen und die Absperrung der Aufbaufläche zu sorgen und sich im Übrigen über die Rechtslage zu informieren.
7.7. Stromanschlüsse sind gemäß Angebots- bzw. Vertragsunterlagen am Aufstellort der Mietsache bereit zustellen. Kosten und Anschluss für Strom, sowie die Kosten des Platzgeldes trägt der Mieter.
7.8. Für nicht durch den Vermieter verschuldete Unfälle besteht keinerlei Haftung seitens des Vermieters, noch seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.9. Für alle Schäden an dem Mietobjekt/den Mietobjekten, die nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, haftet ausschließlich der Mieter, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter, dessen Hilfspersonen oder durch Dritte verursacht wurden
7.10. Alle vom Vermieter beaufsichtigten Mietsachen sind im Umfang der Aufsichtspflicht Haftpflichtversichert. Kinderkarusselle sind grundsätzlich nur mit Anlieferung, Auf- u. Abbau sowie Personal durch den Vermieter versichert.


§ 8 Haftung, Schadensersatzansprüche
8.1 Jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung des Vermieters direkt, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund und in welcher Höhe.

 

§ 9 Widerrufrecht
9.1. Der Mieter kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Jahrmarkt-anno-Dazumal, Helmut Löblein, Stuibenweg 1, 90471 Nürnberg.
Widerruffolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das Widerrufrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung für den Mieter vor Ende der Widerruffrist begonnen hat.


§ 10 Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.


§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Diese Bestimmungen können jederzeit von Jahrmarkt-anno-Dazumal, Helmut Löblein aktualisiert werden. Die Aktualisierungen werden jeweils mit Ihrer nächsten Nutzung wirksam, einer separaten Benachrichtigung bedarf es nicht.
Stand: 01.03.2016